

Ticketversicherung
ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE
Mit dem Ticketschutz der TSW Musical AG und der Allianz Assistance erhalten Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Krankheit, Unfall oder einer Fahrzeugpanne auf dem Weg zum Event die vollständigen Auslagen für das Ticket zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Verschiebedatums die Versicherung nur in Ausnahmefällen die Kosten übernimmt.
Preis pro Ticket: CHF 3.-. Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 500.- pro Ticket. Informationen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden Sie hier.
Falls Sie diese Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, bitten wir Sie die Auswahl der Ticketversicherung im Warenkorb zu entfernen.
Um Leistungen bei einem Schadenfall beanspruchen zu können, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Allianz Assistance Versicherung oder melden Sie den Schaden im Allianz Online-Schadenportal.
Kontakt-Adresse:
AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris)
Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz)
Richtiplatz 1
8304 Wallisellen
Tel. +41 44 283 32 22
info.ch@allianz.com
Tickets ohne Versicherung können weder umgetauscht noch zurückerstattet werden.
In Ergänzung zu den Ereignissen gem. Ziff 6 der allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten für Vorstellungen der Walensee-Bühne folgende Zusatzregelungen, bei Verschiebung von Vorstellungen aufgrund schlechten Wetters, sofern diese Ereignisse zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verschiebung bereits bekannt waren:
- Behördliche Vorladung: Wenn die anspruchsberechtigte Person eine Vorladung als Zeuge oder Geschworener vor Gericht erhält. Der Gerichtstermin muss den Besuch der Veranstaltung verhindern.
- Militär- und Zivilschutz: Wenn die anspruchsberechtigte Person die Veranstaltung aufgrund der Absolvierung des Militär- oder Zivilschutzes nicht besuchen kann.
- Ferien: Wenn die anspruchsberechtigte Person die Veranstaltung aufgrund von bereits gebuchten Ferien nicht besuchen kann.
- Geschäftlicher Anlass: Wenn die anspruchsberechtigte Person die Veranstaltung aufgrund eines geplanten geschäftlichen Anlasses nicht besuchen kann.
- Hochzeit: Wenn die anspruchsberechtigte Person die Veranstaltung aufgrund einer Einladung zu einem Hochzeitanlass nicht besuchen kann.
